Zum Erwerb der E-Roller und Anmeldung, habe ich ihnen die Infos bezüglich der THG Prämie aufgeführt. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.

Im Zeitalter der hohen Spritpreise und der E-Mobilität erfreuen sich immer mehr Menschen an einem E-Roller, E-Bike, S-Pedelec usw. Dazu zählen auch E-Chopper die zwar noch nicht so häufig auf deutschen Straßen anzutreffen, aber für den täglichen Gebrauch von Vorteil sind: Sie sind günstig und bis zu 45km/h schnell. Mal schnell Einkaufen, zur Arbeit, dort laden und wieder zurück. Die Reichweite liegt bei 80km (kommt auf die Streckenführung an). Ein kurzer Sonntagsausflug zur nächsten Eisdiele oder Kaffee stellt also kein Problem dar.

Die Elektroroller dürfen ab 16 Jahren mit der Fahrerlaubnis AM (Höchstgeschwindigkeit von 45 Kilometern) gefahren werden. Natürlich auch mit den Klassen A1 / A2 und B.

Weitere Verwendungsmöglichkeiten wären zum Beispiel im Wohnmobil, denn am Heck in das Staufach passen die E-Chopper rein. Sie sind somit  immer auf dem Campingplatz mobil und brauchen sich keine Gedanken über die Betankung machen. Gemütlich zum See oder zum Meer, je nach Campingplatz auch ohne Zulassung möglich, und vor allem ohne Lärmbelästigung anderer Camper.

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E-Chopper im Wohnmobil

Kommen wir mal zum Wesentlichen und dem Interessanten: Ist für diese Art von E-Fahrzeugen der Klasse L1e/L1e-A eine THG Prämie möglich? Auch in den Elektroroller – Foren ist diese Thematik heiß diskutiert, deshalb habe ich mich dazu entschlossen diesem Thema mal auf den Grund zu gehen und es zu klären bzw. zu erläutern. Gibt es eine THG-Prämie? Wenn ja in welcher Höhe?

Bei meinen Recherchen und Telefonaten zu der Thematik kann ich schon mal die gute Nachricht vorab geben: „Ja, für Kleinkrafträder bis 45km/h lässt sich ebenso die THG Quote zertifizieren und damit eine Prämie erzeugen“. Die Prämie beträgt ca. 350€* und muss wie beim E-Auto auch beantragt werden. Die Prämie wird über einen Zwischenhändler beantragt z.B. ADAC, und dann auf Ihr Konto gut geschrieben. Allerdings benötigt man für die erfolgreiche Zertifizierung eine Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein) wie auch bei den E-PKWs.

Jetzt mal zu weiteren Details:

In der Regel hat der umweltbewusste Fahrer von einem 45km/h Fahrrad oder E-Roller lediglich ein kleines Versicherungskennzeichen und somit auch keinen Fahrzeugschein. Aufgrund dieser Erkenntnis sind die Voraussetzungen für die Prämie nicht erfüllt, aber es gibt jedoch eine Möglichkeit, auch für ein Kleinkraftrad die Prämie zu erhalten. Das Zauberwort hierbei lautet: „Freiwillige Zulassung“. Dabei handelt es sich um ein Schlupfloch im Gesetzestext, wo keiner weiß ob und wann es geschlossen wird.

Für eine freiwillige Zulassung benötigt die Zulassungsstelle folgende Unterlagen:

  • Personalausweis
  • EVB-Nummer (diese erhalten Sie von Ihrer Versicherung)
  • Betriebserlaubnis, ggf. Gutachten, Kaufvertrag
  • und was ganz wichtig ist, es muss eine Kennzeichenbeleuchtung haben, sowie Platz um das Große Kennzeichen anzubringen

 

Die Kosten für die Zulassung kann man bei der Zulassungsstelle erfragen, sind aber identisch mit dem Zulassungsvorgang eines Motorrades oder Auto.

Steuern werden für Kleinkrafträder nicht erhoben.

Bei der Recherche bezüglich der „Freiwilligen Zulassung“ bin ich auf den Paragraphen gestoßen.

Zulassung erfolgte auf Antrag gem. §3 Abs. 3 FZV. Verzicht auf Ausgabe HU Plakette gem. §29 Abs.1 StVZO. (Es ist und bleibt ja ein Kleinkraftrad mit 45km/h – kein TÜV notwendig).

Es wird dann natürlich auch ein großes Kennzeichen fällig, wie bei den Motorrädern auch.

Auf der Betriebserlaubnis wird das Erstzulassungsdatum notiert und mit einem Stempel versehen. Dies ist nunmehr der „Kfz. Brief“. Kosten der Versicherung bekommen Sie von Ihrer Versicherung mitgeteilt. Ich hoffe sehr das nun alle Unklarheiten beseitigt wurden, so das Sie jetzt die THG Prämie für Ihren E-Roller beantragen können, und auch motiviert sind die Prämie in Anspruch zu nehmen.

Und die beste Nachricht kommt zum Schluss, das Umweltbundesamt teilt die Höhe der THG Prämie nur auf drei unterschiedliche Fahrzeugklassen auf. M1 (PKW), N1 (Nutzfahrzeuge) und M3 (Busse). Alle weiteren Fahrzeugklassen, welche sich nicht eindeutig in eine der drei Klassen einordnen lassen, rutschen automatisch in die Klasse der PKWs (M1), was bedeutet, Sie erhalten für Ihr Kleinkraftrad dieselbe Prämie wie für Ihren PKW.

Nun könnte man also fast behaupten, dass Sie mit Ihrem E-Roller tatsächlich Geld verdienen!

Bei uns können Sie die E-Chopper und E-Roller auch mieten

Möglichkeiten der Miete:

  • Langzeit
  • Kurzzeit

 

Für weitere Informationen rufen Sie uns gerne an.

Die Möglichkeit des Mietens bietet sich z:B. für Fahrradverleiher, Golfplatz-Betreiber oder ein großes Unternehmen an, die testen möchten, ob für den Weg Halle zu Halle E-Chopper, E-Roller Sinn ergeben und das Angebot verbessert. Sie möchten nicht gleich kaufen sondern erst testen, auch kein Problem. Fragen Sie bei uns an, denn wie schon oben beschrieben vermieten wir die E-Chopper oder E-Roller auch gerne auf Langzeitmiete. Aber auch eine Kurzzeitmiete lohnt sich, wenn Sie erst testen möchten ob das Fahrzeug was für Sie ist und sich die Anschaffung lohnen würde, oder Sie einfach mal einen Ausflug machen wollen.
Melden Sie sich bei uns, gerne telefonisch, oder schreiben Sie uns einfach eine Mail an info@role-aroundmotorcycle.de

Sie können natürlich die E-Chopper und E Roller bei uns auch käuflich erwerben, auch in größeren Mengen.

 *Über vereinzelte Ablehnungen der Anträge durch die Zulassungsbehörde wurden wir bereits von manchen Kunden informiert, sodass wir Ihnen empfehlen, sich vorab zur Sicherheit bei Ihrer Behörde über die genauen Voraussetzungen der freiwilligen Zulassung zu erkundigen. Letzen Endes aber ist die freiwillige Zulassung laut Gesetz (§3 Abs. 3 FZV) rechtsgültig und somit muss die Behörde Ihrem Antrag nachgehen.